der FoxifAI – Huke & Jacobi & Pistorio eGbR
Leibnizstraße 9a, 44793 Bochum
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der FoxifAI – Huke & Jacobi & Pistorio eGbR, Leibnizstraße 9a, 44793 Bochum („FoxifAI"), und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Website-Entwicklung, KI-Voice-Agent-Implementierung, Prozessautomatisierung sowie Wartung, Pflege und laufende Betreuung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, FoxifAI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Vertragsgrundlage sind das jeweilige Angebot von FoxifAI, diese AGB, gegebenenfalls ergänzende Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen oder Servicebeschreibungen, gegebenenfalls ein gesondert abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag sowie etwaige individuelle Vertragsabreden.
(2) Das jeweilige Angebot beschreibt insbesondere den konkreten Leistungsumfang, die Vergütung, etwaige Laufzeiten, Mindestlaufzeiten, Kündigungsfristen, enthaltene Leistungen sowie etwaige ausgeschlossene Leistungen.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch digitale Freigabe, elektronische Signatur, Akzeptanz-Button oder vergleichbare digitale Verfahren erfolgen.
(4) FoxifAI ist berechtigt, den Vertragsschluss und die Angebotsannahme technisch zu dokumentieren, insbesondere durch Zeitstempel, Akzeptanz-Token, IP-Logging oder vergleichbare Nachweise.
(5) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsunterlagen gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vertragsabreden und nachträgliche Individualvereinbarungen,
- das jeweilige Angebot einschließlich ausdrücklich einbezogener Anlagen,
- ergänzende Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen oder Servicebeschreibungen,
- diese AGB.
(6) Soweit für datenschutzrechtliche Fragen ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wird, gehen dessen datenschutzrechtliche Regelungen im Kollisionsfall insoweit vor.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) FoxifAI erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Konzeption, Design, Entwicklung und technische Umsetzung von Websites, insbesondere auf Basis von Next.js, Next.js mit CMS-Anbindung, Sitejet oder vergleichbaren Technologien,
- Einrichtung, Konfiguration, Prompting, Testbetrieb, Integration und Go-live-Begleitung von KI-gestützten Voice Agents,
- Entwicklung, Einrichtung und Inbetriebnahme von Prozessautomatisierungen, insbesondere auf Basis von n8n oder vergleichbaren Automatisierungswerkzeugen,
- laufende Retainer-Leistungen wie Monitoring, Updates, Fehlerbehebung, kleinere Anpassungen und technische Betreuung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
(3) FoxifAI schuldet – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – die fachgerechte Implementierung, Konfiguration und Betreuung der vereinbarten Lösung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Conversion, ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Verfügbarkeit oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
(4) FoxifAI schuldet keine Rechtsberatung, keine steuerliche Beratung und keine datenschutzrechtliche Beratung im Einzelfall, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 4 Werk- und Dienstleistungscharakter, Leistungstermine
(1) Soweit FoxifAI individuelle, abgrenzbare Projektleistungen schuldet, insbesondere individuelle Websites, kundenspezifische Voice-Agent-Setups oder individuell entwickelte Automatisierungen, handelt es sich regelmäßig um werkvertragliche Leistungen.
(2) Soweit FoxifAI laufende Leistungen wie Wartung, Pflege, Monitoring, Support, Betriebsbetreuung oder Retainer-Leistungen erbringt, handelt es sich regelmäßig um dienstvertragliche Leistungen, soweit nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von FoxifAI ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(4) Voraussetzung für die Einhaltung etwaiger Leistungsfristen ist die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
(5) FoxifAI ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 5 Drittplattformen, insbesondere Fonio.ai
(1) Soweit Voice-Agent-Leistungen vereinbart sind, erfolgt die technische Umsetzung regelmäßig auf Basis von Drittplattformen, derzeit insbesondere Fonio.ai.
(2) FoxifAI ist insoweit Implementierungs-, Konfigurations- und Betreuungsdienstleister. FoxifAI ist nicht Betreiber, Hersteller oder Anbieter der jeweiligen Drittplattform.
(3) FoxifAI haftet nicht für Leistungsänderungen, Preisanpassungen, technische Einschränkungen, API-Änderungen, Verfügbarkeitsprobleme, Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder die Einstellung des Dienstes durch Fonio.ai oder sonstige Drittanbieter, soweit diese Umstände außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von FoxifAI liegen. Zwingende gesetzliche Haftung sowie die Haftungsregelungen nach § 17 bleiben unberührt.
(4) Soweit Änderungen oder Maßnahmen bei Fonio.ai oder anderen Drittanbietern eine Anpassung der von FoxifAI eingerichteten Lösung erforderlich machen, handelt es sich um gesondert zu vergütende Zusatzleistungen, sofern diese Anpassungen nicht ausdrücklich vom vereinbarten Retainer umfasst sind und nicht auf einer von FoxifAI zu vertretenden Fehlkonzeption, mangelhaften Integration oder sonstigen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Drittanbieter-Kosten, Lizenzkosten, Telefonie-Kosten, KI-Nutzungskosten, Hosting-Kosten oder sonstige Fremdkosten trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat FoxifAI alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Rufnummern, Domains, Texte, Sprachleitfäden, Wissensgrundlagen, Termineinstellungen, Integrationen und sonstigen Vorgaben rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich Fristen angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände kann FoxifAI gesondert berechnen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, für seinen Einsatzfall die fachliche Prüfung und Freigabe von Gesprächslogiken, Wissensinhalten, Weiterleitungsregeln, Formularen, Automatisierungen, Terminstrecken, Antwortinhalten und sonstigen produktiv eingesetzten Ergebnissen vorzunehmen.
(6) Soweit erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung ausbleiben, ist FoxifAI berechtigt, die Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung vorübergehend auszusetzen.
(7) Ist bei werkvertraglichen Leistungen eine Mitwirkungshandlung des Kunden erforderlich und unterbleibt diese trotz Aufforderung, kann FoxifAI für die Dauer des Verzugs eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
(8) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Fristsetzung aus, ist FoxifAI berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit FoxifAI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist vor Beginn jeglicher Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) Der Kunde bleibt – soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist – für die Rechtmäßigkeit des konkreten Einsatzszenarios verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen sowie die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden gewünschten Prozesse.
(4) Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz von Gesprächsaufzeichnungen, Transkriptionen, Anrufhinweisen, Terminverarbeitungen und sonstigen Kommunikationsdaten im Zusammenhang mit Voice Agents.
(5) FoxifAI ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Abschluss eines erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrags ganz oder teilweise auszusetzen.
(6) Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, erfolgt der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern nur auf Grundlage der hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
§ 8 Besondere Bestimmungen für KI-Voice Agents und Automatisierungen
(1) KI-basierte Systeme, Sprachverarbeitung, Transkription, Klassifizierung und Automatisierungslogiken arbeiten systembedingt nicht fehlerfrei und können unvollständige, unzutreffende, missverständliche oder verspätete Ergebnisse liefern.
(2) FoxifAI schuldet – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – keine absolute Fehlerfreiheit. Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind vielmehr die im Angebot vereinbarten Spezifikationen, Prozesse, Anwendungsfälle, Testfälle und der bei vergleichbaren Systemen übliche technische und systemtypische Rahmen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle für seinen Geschäftsbetrieb wesentlichen, rechtlich relevanten, wirtschaftlich erheblichen oder sicherheitskritischen Ergebnisse vor ihrer Weiterverwendung angemessen zu prüfen oder prüfen zu lassen, soweit dies nach Art des Einsatzes sachgerecht ist.
(4) Die von FoxifAI eingerichteten Voice Agents sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht für Notfälle, Gefahrenlagen, medizinische Akutfälle, behördliche Notrufe oder sonstige Hochrisiko-Sachverhalte bestimmt.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, in seinem Einsatzszenario geeignete Hinweise auf den Einsatz eines KI-gestützten Systems, erforderliche Pflichtinformationen sowie angemessene Eskalations-, Weiterleitungs- oder Human-Handover-Prozesse vorzusehen, soweit dies rechtlich erforderlich oder nach Art des Einsatzes sachgerecht ist.
§ 9 Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalleistungen werden als Festpreis vergütet, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
(3) Laufende Leistungen, insbesondere Wartung, Pflege, Monitoring und Support, werden als monatlicher Retainer vergütet, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
(4) Laufende Retainer-Leistungen beginnen, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, mit Abschluss des jeweiligen Projekts oder mit dem im Angebot vereinbarten Startzeitpunkt.
(5) Die Abrechnung von Retainer-Leistungen erfolgt, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, monatlich zum 1. Kalendertag des Folgemonats.
(6) Beginnt oder endet ein Retainer-Vertrag untermonatlich, erfolgt die Abrechnung zeitanteilig, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
(7) Der Retainer umfasst ausschließlich die im Angebot bezeichneten laufenden Leistungen. Weitergehende Anpassungen, Erweiterungen, neue Funktionen, umfangreichere Änderungen oder zusätzliche Integrationen sind gesondert zu vergüten.
(8) Zusatzleistungen, Mehraufwände, nachträgliche Änderungswünsche, zusätzliche Korrekturschleifen, Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sowie drittanbieterbedingte Anpassungen sind gesondert zu vergüten.
(9) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder in der Rechnung keine andere Zahlungsfrist genannt ist.
(10) Die Rechnungsstellung kann in elektronischer Form erfolgen.
(11) Bei Retainer-Leistungen ist FoxifAI berechtigt, wiederkehrende Rechnungen automatisiert zu erstellen und zu versenden.
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 11 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist FoxifAI nach Mahnung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich ganz oder teilweise zurückzuhalten.
(2) Bei laufenden Retainer-, Hosting-, Pflege-, Monitoring- oder Managed-Leistungen ist FoxifAI nach vorheriger Ankündigung berechtigt, Zugänge vorübergehend zu sperren, Leistungen auszusetzen oder den laufenden Betrieb vorübergehend einzustellen, sofern dem keine zwingenden rechtlichen Pflichten entgegenstehen.
(3) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.
§ 12 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss sind nur geschuldet, soweit FoxifAI ihrer Umsetzung ausdrücklich zustimmt.
(2) Führt ein Änderungswunsch zu zusätzlichem Aufwand, geänderten Fristen oder zusätzlichen Fremdkosten, ist FoxifAI berechtigt, hierfür ein ergänzendes Angebot zu unterbreiten oder die Leistungen gesondert abzurechnen.
(3) Freigaben, Änderungswünsche und Leistungsanpassungen können in Textform erfolgen.
§ 13 Abnahme bei Projektleistungen
(1) Soweit werkvertragliche Projektleistungen geschuldet sind, insbesondere bei individuellen Websites, kundenspezifischen Voice-Agent-Setups oder individuellen Automatisierungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) FoxifAI wird dem Kunden nach Fertigstellung die Leistung zur Abnahme bereitstellen und ihn in Textform zur Abnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn
- der Kunde die Leistung ausdrücklich freigibt,
- der Kunde die Leistung produktiv zu eigenen Geschäftszwecken nutzt oder nutzen lässt und es sich nicht lediglich um eine Test-, Prüf-, Staging- oder interne Vorabnutzung handelt, oder
- der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abnahmeaufforderung unter Benennung mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Für laufende Retainer-Leistungen ist eine gesonderte förmliche Abnahme nicht erforderlich.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, laufen Retainer-Verträge auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund liegt für FoxifAI insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung erheblich in Verzug ist,
- der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nachhaltig verweigert,
- der weitere Betrieb aus rechtlichen, datenschutzrechtlichen oder technischen Gründen unzumutbar ist.
§ 15 Nutzungsrechte, Quellcode, Zugänge und Exit
(1) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
(2) Eine Herausgabe von Quellcode, Repositories, Administrationszugängen, Rohdateien, Prompt-Bibliotheken, Dokumentationen, Deploymentskripten, Templates, Konfigurationsartefakten oder sonstigen Entwicklungsunterlagen schuldet FoxifAI nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist oder gesondert vereinbart wird.
(3) Allgemeine Methoden, Frameworks, Module, Standardbausteine, Vorlagen, interne Tools, wiederverwendbare Komponenten und Know-how verbleiben bei FoxifAI.
(4) Soweit Drittplattformen oder Drittsoftware genutzt werden, gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
(5) Soweit bei Vertragsende eine Übergabe von Zugängen, Exporten, Dokumentationen oder sonstigen kundenspezifischen Unterlagen gewünscht ist, erfolgt diese nur, soweit dies vereinbart ist oder gesondert beauftragt wird. Unterstützungsleistungen im Rahmen eines Exit-, Migrations- oder Handover-Prozesses sind gesondert zu vergüten.
§ 16 Mängelrechte
(1) Für Mängel an werkvertraglichen Leistungen leistet FoxifAI zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
(2) Der Kunde hat Mängel nachvollziehbar in Textform zu dokumentieren und FoxifAI bei der Fehleranalyse in angemessenem Umfang zu unterstützen.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn
- nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen,
- Einschränkungen auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten, Zugängen oder Drittleistungen beruhen,
- Fehlfunktionen durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden,
- Einschränkungen auf Änderungen oder Störungen bei Fonio.ai oder sonstigen Drittanbietern beruhen, soweit diese nicht von FoxifAI zu vertreten sind,
- systemtypische Abweichungen im Rahmen der vereinbarten Spezifikationen und des üblichen technischen Rahmens auftreten.
(4) Mängelansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften entgegenstehen.
§ 17 Haftung
(1) FoxifAI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FoxifAI nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach wie folgt begrenzt:
- bei einmaligen Projektleistungen je Schadensfall auf die Netto-Auftragssumme des betroffenen Auftrags;
- bei laufenden Leistungen, insbesondere Retainer-, Wartungs-, Pflege-, Monitoring-, Support-, Hosting- oder Managed-Leistungen, je Schadensfall auf die Nettovergütung, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses für die betroffene Leistung an FoxifAI gezahlt hat oder zu zahlen hatte; besteht das Vertragsverhältnis kürzer, ist der kürzere Zeitraum maßgeblich.
(4) Bei laufenden Leistungen ist die Gesamthaftung von FoxifAI innerhalb eines Vertragsjahres für alle Schadensfälle zusammen auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde in den letzten zwölf Monaten vor dem ersten schadensauslösenden Ereignis an FoxifAI für die betroffene Leistung gezahlt hat oder zu zahlen hatte; besteht das Vertragsverhältnis kürzer, ist der kürzere Zeitraum maßgeblich.
(5) Im Übrigen ist die Haftung von FoxifAI ausgeschlossen.
(6) Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich der Absätze 1 bis 4 haftet FoxifAI insbesondere nicht für
- entgangenen Gewinn,
- mittelbare Schäden und Folgeschäden,
- Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder ausgebliebene Einsparungen,
- Ausfälle, Leistungsänderungen, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle, API-Änderungen, Verfügbarkeitsprobleme oder die Einstellung von Leistungen bei Fonio.ai oder sonstigen Drittplattformen, soweit diese Umstände außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von FoxifAI liegen,
- fehlerhafte, unvollständige, missverständliche oder verspätete KI-Ausgaben, Transkriptionen, Klassifizierungen oder Automatisierungsergebnisse, soweit diese auf systemtypischen, nicht von FoxifAI beherrschbaren Eigenschaften eingesetzter KI-, Telefonie- oder Drittplattformen beruhen und FoxifAI keine ausdrückliche Garantie übernommen hat,
- rechtliche Verstöße des Kunden im Zusammenhang mit dem von ihm vorgegebenen Einsatzszenario, insbesondere hinsichtlich Inhalte, Gesprächslogiken, Einwilligungen, Informationspflichten, Rufnummern, Datenverarbeitungen, Weiterleitungsregeln oder sonstiger kundenseitig vorgegebener Prozesse.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Gesellschafter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von FoxifAI.
(8) Soweit keine gesonderten Service Levels ausdrücklich vereinbart wurden, schuldet FoxifAI keine Mindestverfügbarkeit, keine bestimmte Reaktionszeit, keine bestimmte Wiederherstellungszeit und keine dauerhafte Unterbrechungsfreiheit.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.
§ 19 Referenznennung
FoxifAI ist berechtigt, den Kundennamen und das Firmenlogo in angemessenem Umfang als Referenz zu verwenden, sofern
- das betreffende Projekt bereits öffentlich gemacht oder produktiv gesetzt wurde,
- keine Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs- oder Compliance-Pflichten entgegenstehen und
- der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Vertrauliche Inhalte, interne Daten oder nicht veröffentlichte Projektdetails werden hierbei nicht offengelegt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Bochum.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bochum, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.