Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

Huke & Jacobi & Pistorio GbR
FoxifAI
Leibnizstraße, 9a
44793 Bochum

- im Folgenden: Auftragnehmer -

 

§ 1 Vertragsgegenstand

FoxifAI erbringt Leistungen in den Bereichen Online Marketing, Digitalisierung, Prozessautomatisierungen und Webdesign. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, die Einführung und Optimierung digitaler Prozesse, die Automatisierung wiederkehrender Geschäftsabläufe sowie die Erstellung und Optimierung von Webseiten. Der Gegenstand des jeweiligen Auftrags ergibt sich aus den dem Kunden übermittelten Angeboten, die auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen. Soweit im Angebot keine abweichende Frist genannt ist, ist FoxifAI an die Angebote vier Wochen ab Zugang gebunden.

§ 2 Leistungen und Rechte des Auftragnehmers

(1) FoxifAI bestimmt den Tätigkeitsort, die Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen. Sofern im Einzelfall die Anwesenheit eines Vertreters von FoxifAI erforderlich sein sollte, steht FoxifAI hierfür zur Verfügung. Die Termine hierfür werden im Einzelfall abgestimmt.

(2) Die Leistungen von FoxifAI umfassen insbesondere:

  • Online Marketing: Erstellung und Optimierung von Marketingkampagnen, Content-Erstellung, Suchmaschinenmarketing (SEO/SEA) sowie datenbasierte Analyse und Optimierung.

  • Digitalisierung: Beratung und Umsetzung digitaler Strategien, Einführung moderner Softwarelösungen und Optimierung digitaler Workflows.

  • Prozessautomatisierungen: Identifikation und Automatisierung von repetitiven Geschäftsprozessen durch den Einsatz innovativer Technologien und Tools.

  • Webdesign: Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten, einschließlich UX/UI-Design, Content-Integration und technischer Optimierung.

(3) FoxifAI darf für die Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer einschalten.

(4) Die von FoxifAI entwickelten Inhalte, Designs und technischen Umsetzungen sind urheberrechtlich geschützt. FoxifAI überträgt dem Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den Ergebnissen nur im Rahmen dieses Vertrags. FoxifAI behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte auch an Dritte zu vergeben oder die Werke über die Laufzeit des Vertrags hinaus weiterzuentwickeln.

(5) FoxifAI ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, Inhalte oder Vorgaben auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen. Der Auftraggeber haftet allein für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien oder Vorgaben. FoxifAI wird insbesondere keine Recherchen hinsichtlich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte vornehmen. Soweit der Auftraggeber Weisungen bezüglich der vertraglichen Leistungen erteilt, haftet er im Innenverhältnis selbst.

(6) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes und (Entwicklungs-)Dokumentationen besteht vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen nicht.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Leistungen von FoxifAI in den Bereichen Online Marketing, Digitalisierung, Prozessautomatisierungen und Webdesign durch angemessene Mitwirkung zu fördern. Er wird insbesondere dem Auftragnehmer die dafür erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie bei Bedarf Zugang zu relevanten Systemen oder Geschäftsräumen gewähren.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner als feste Bezugsperson für alle das Projekt betreffenden Angelegenheiten. Er ist in die Lage zu versetzen, alle das Projekt betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder zeitnah herbeizuführen. Der Auftraggeber stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse zur Verwirklichung der Leistung jeweils notwendig sind.

(3) Sofern an der Erstellung von Bild- und Tonmaterial zur Veröffentlichung Mitarbeiter oder Dritte auf Geheiß des Auftraggebers mitwirken und für deren Veröffentlichung eine Genehmigung erforderlich ist, trägt im Verhältnis zum Auftragnehmer ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung. In diesem Fall stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Zweifel von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags frei.

(4) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Erfüllung der Leistungen zur Verfügung stellt, trägt der Auftraggeber im Innenverhältnis die Verantwortung, dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder allgemeines Gesetze verstoßen.

(5) Sofern die Mitwirkung des Auftraggebers nicht rechtzeitig erfolgt, kann sich der Zeitplan des Projekts entsprechend verschieben. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen entstehen, trägt der Auftraggeber.

§ 4 Vergütung, Aufwendungsersatz

(1) FoxifAI erhält für seine Tätigkeit ein Honorar nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.

(2) FoxifAI hat in angemessenem Umfang Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die in Ausübung seiner Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten hat der Auftraggeber zu erstatten. Der Standard der Transportmittel und der Unterbringung ist im Einzelfall abzustimmen.

(3) Das Honorar und die Aufwendungen werden von FoxifAI am Ende eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Jede Rechnung enthält eine generelle Erläuterung der in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang. Ist im Einzelfall eine Abrechnung nach Stunden vereinbart, so rechnet FoxifAI im 15-Minuten-Rhythmus ab.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Honorar innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Fehlt eine solche Angabe, gilt eine Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Übermittlung in elektronischer Form ist zulässig.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft für die Dauer der im Angebot bestimmten Zeit. Sieht der Vertrag nicht nur eine einmalige Leistung vor, sondern periodisch wiederkehrende Leistungen, die nach Zeitabschnitten berechnet werden, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Ablaufdatum in Textform mit Zugangsnachweis gekündigt wird. Eine Kündigung innerhalb eines Verlängerungsmonats bewirkt, dass der Vertrag zum Ende des folgenden Monats endet.

(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Jede Kündigung bedarf der Textform mit Zugangsnachweis. Elektronische Übermittlung ist zulässig.

§ 6 Haftung

(1) FoxifAI haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt - auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist - auf den Betrag, der der Vergütung von FoxifAI für die Leistung entspricht.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. FoxifAI haftet insbesondere nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs im Zusammenhang mit der Leistung. 

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für den Auftragnehmer - sämtliche Arbeitsergebnisse. „Vertrauliche Informationen“ sind auch die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers, die nur zu dem nach dem jeweiligen Einzelvertrag vorausgesetzten Zweck genutzt werden und Dritten offenbart werden dürfen. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Offenbarung ist nicht zulässig.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;

b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;

c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(4) Die Parteien werden nur solchen Dritten Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Darüber hinaus werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 8 Sonstiges

(1) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

(4) Erfüllungsort ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bochum, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.

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Cleverer Auftritt – von den Füchsen,
die wissen, wie’s geht.

© 2024 FoxifAI. Alle Rechte vorbehalten.

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