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KI-Telefonassistent Haftung

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Wer haftet, wenn der KI-Telefonassistent eine falsche Auskunft gibt? Was die aktuelle Rechtsprechung zeigt und wie du das Risiko praktisch klein hältst.

Wer haftet, wenn die KI am Telefon etwas Falsches sagt?

Die ehrliche Antwort: Als Betreiber haftest du für die Aussagen deines KI-Telefonassistenten im Grundsatz so, als hätte sie eine eigene Mitarbeiterin gemacht — die Tendenz der Rechtsprechung geht klar zur Betreiberhaftung, ein KI-Sonderrecht, das dich entlastet, gibt es nicht. Das klingt zunächst unangenehm, ist aber beherrschbar — und genau deshalb kommt es auf die richtige Einrichtung an.

Wichtig zur Einordnung: Die Frage ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, die Richtung ist aber erkennbar.

Was die Gerichte bisher sagen

Zwei Entscheidungen zeigen die Linie:

  • LG Hamburg (Az. 324 O 461/25): Ein Unternehmen wurde für eine erfundene, falsche Aussage seines eigenen Chatbots verantwortlich gemacht — das Unternehmen habe sich die Aussage „zu eigen gemacht".
  • OLG Hamm (Az. 4 UKl 3/25): Der Chatbot sei „kein eigenständiger Dritter, sondern ein Werkzeug des Unternehmens"; selbst eine sorgfältige Auswahl der Trainingsdaten „entlastet nicht". Die Revision zum BGH ist zugelassen — die Frage ist also bewusst noch offen.

Die Linie deckt sich mit dem bekannten Air-Canada-Fall (2024), in dem die Fluglinie für eine Falschauskunft ihres Chatbots einstehen musste. Die Tendenz aus diesen Entscheidungen: Die Einbindung einer KI entlastet nicht, sondern verlangt gesteigerte Sorgfaltspflichten beim Betreiber.

Was das praktisch heißt — und warum es kein Showstopper ist

„Haftung wie für eine Mitarbeiterin" bedeutet auch: Du hast denselben Hebel wie bei einer Mitarbeiterin — du legst fest, was der Agent sagen darf und was nicht. Das Risiko entsteht nicht durch die KI an sich, sondern durch eine zu offene Konfiguration, die fabuliert, statt Grenzen einzuhalten.

Genau hier setzt eine saubere Einrichtung an:

  • Klare Antwortgrenzen: Der Agent beantwortet definierte Anliegen (Termine, Öffnungszeiten, Standard-FAQ) und sagt bei allem anderen ehrlich „das kläre ich mit einem Kollegen und wir rufen zurück" — statt eine Auskunft zu erfinden.
  • Keine rechtlich bindenden Zusagen zu Preisen, Fristen oder Zusicherungen, die du nicht halten kannst.
  • Eskalation statt Halluzination: Im Zweifel Rückruf oder Weiterleitung, nicht Raten.

So wird aus einem diffusen Haftungsrisiko eine handhabbare, eng geführte Aufgabe.

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Häufige Fragen zur Haftung beim KI-Telefonassistenten

Wer haftet, wenn der KI-Telefonassistent eine falsche Auskunft gibt? Nach der erkennbaren Tendenz der Rechtsprechung haftet der Betreiber — also das Unternehmen, das den Agent einsetzt — grundsätzlich so, als hätte eine eigene Mitarbeiterin die Auskunft gegeben. Die Einbindung einer KI entlastet nicht. Höchstrichterlich abschließend geklärt ist die Frage noch nicht.

Schützt mich der KI-Anbieter vor der Haftung? In der Regel nicht gegenüber deinem Kunden: Im Außenverhältnis stehst du als Betreiber gerade. Anbieter und Einrichtungspartner können das Risiko aber technisch klein halten, indem der Agent eng konfiguriert wird und keine ungedeckten Zusagen macht.

Wie kann ich das Haftungsrisiko praktisch reduzieren? Durch klare Antwortgrenzen: Der Agent beantwortet nur definierte Anliegen und eskaliert alles andere per Rückruf oder Weiterleitung, statt zu raten. Keine bindenden Preis- oder Fristzusagen. So bleibt das Risiko auf dem Niveau einer gut eingewiesenen Mitarbeiterin.

Ist die Haftungsfrage bei KI schon endgültig geklärt? Nein. Es gibt Entscheidungen, die zur Betreiberhaftung tendieren (u. a. LG Hamburg, OLG Hamm), die Revision zum BGH ist jedoch zugelassen. Die Richtung ist erkennbar, eine höchstrichterliche Klärung steht aus.

Darf ich einen KI-Telefonassistenten trotz Haftungsrisiko einsetzen? Ja. Ein KI-Telefonassistent ist grundsätzlich erlaubt — das Haftungsrisiko ist kein Verbot, sondern eine Frage der sorgfältigen Konfiguration und Aufsicht, vergleichbar mit der Verantwortung für eigene Mitarbeiter.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Genannte Entscheidungen geben den Stand zum Redaktionszeitpunkt wieder; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage.

FoxifAI, Leibnizstraße 9a, 44793 Bochum.

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